Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Personal Training, Online-Ernährungscoaching und Live-Online-Coaching bei Henning Personal
Training.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Henning Personal Training, Olaf Henning, c/o IP-Management #6454, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg, gegenüber Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Vertragsgegenstand sind individuelle Trainings- und Coaching-Leistungen, insbesondere:
1. Personal Training vor Ort
2. Online-Ernährungscoaching
3. Live-Online-Coaching
1.3 Die Leistungen erfolgen auf Grundlage eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.
§ 2 Kontaktaufnahme und Vertragsschluss
2.1 Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Kontaktformular (E-Mail wird generiert) oder über den
Kontaktbutton (E-Mail, Telefon, WhatsApp).
2.2 Nach individueller Absprache wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Bei Laufzeitmodellen (z.
B. 2, 3 oder 6 Monate) erfolgt die Vertragsbindung durch beidseitige Unterzeichnung.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch Henning Personal Training zustande.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Je nach Art der Betreuung ist vor Beginn eine Anamnese oder ein Analyse-Termin erforderlich. Die
folgenden Regelungen gelten:
1. Personal Training: Vor Beginn der Betreuung ist ein obligatorischer Anamnese-Termin
durchzuführen. Dieser wird gesondert berechnet und ist Voraussetzung für die Aufnahme der
Trainingsleistungen. Bei einer Trainingsunterbrechung von mehr als sechs Monaten oder bei
einer wesentlichen Veränderung der gesundheitlichen Situation der Klient*innen ist vor
Wiederaufnahme ein erneuter Anamnese-Termin erforderlich. Die Einschätzung, ob eine
erneute Anamnese notwendig ist, erfolgt durch Henning Personal Training auf Basis der
Angaben des Klienten und unter Berücksichtigung der Trainingssicherheit. Auch dieser Termin
wird gesondert berechnet.
2. Ernährungscoaching mit Laufzeitvertrag: Bei einer vertraglich vereinbarten Betreuung über
einen Monat oder mehr ist ein Anamnese-Termin zur Erfassung gesundheitlicher
Besonderheiten und Zielsetzungen erforderlich. Dieser Termin ist Bestandteil des jeweiligen
Coaching-Pakets und wird nicht gesondert berechnet.
3. Einzelberatungen und Onlineformate: Für punktuelle Beratungen (z. B. zu Ernährung,
Training, Studieninhalten oder Weiterbildung) ist keine Anamnese erforderlich. Die Beratung
erfolgt auf Basis der vom Klienten bereitgestellten Informationen.
3.2 Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten für in
Präsenzveranstaltungen. Für Online Einheiten kann die Dauer auch weniger als 60 Minuten betragen.
Personal Trainings können mit und ohne Laufzeitvertrag gebucht werden.
3.3 Online-Ernährungscoaching umfasst individuelle Beratungsgespräche, die der Reflexion,
Wissensvermittlung und Zielarbeit dienen. Die Inhalte sind nicht körperlich aktiv, sondern beratend und
edukativ. Die Coachings dauern mindestens 30 Minuten und beginnen mit einer Anamnese.
3.4 Live Online-Coaching ist ein flexibles Format, das sowohl körperlich aktive Inhalte (z. B.
Trainingseinheiten) als auch beratende und edukative Inhalte (z. B. Wissensvermittlung, strategische
Beratung) umfasst. Die Inhalte werden individuell auf die Bedürfnisse der Klient*innen abgestimmt.
Jede Session kann Bewegung, Beratung oder beides beinhalten. Die Dauer der Sessions beträgt je nach
Vereinbarung 15, 30, 45 oder 60 Minuten.
3.5 Online-Coachings finden über geeignete Videoplattformen statt. Die technischen Voraussetzungen
liegen im Verantwortungsbereich der Klient*innen. Henning Personal Training nutzt bevorzugt die
Plattform Microsoft Teams. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor dem Termin bereitgestellt.
3.6 Inhalte, Ziele und Termine werden individuell vereinbart.
§ 4 Zahlung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Allgemeines
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Die
jeweils gültigen Preise sind auf der Website „henning-personal-training.de“ oder im individuellen
Angebot ersichtlich. Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer
enthalten. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsform:
1. Bei Einzelbuchungen ohne Laufzeitvertrag erfolgt die Abrechnung zum Monatsende gemäß § 4.2.
2. Bei Laufzeitverträgen gelten die Regelungen zur Ratenzahlung gemäß § 4.3.
4.2 Einzelbuchungen ohne Laufzeitvertrag
Klient*innen können einzelne oder mehrere Einheiten ohne Laufzeitvertrag buchen. Die Abrechnung
erfolgt jeweils zum Monatsende auf Basis der tatsächlich geleisteten Einheiten. Die Rechnung wird von
Henning Personal Training erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per
Banküberweisung zu begleichen.
4.3 Ratenzahlung bei Laufzeitverträgen
Bei Laufzeitverträgen (z. B. 2, 3 oder 6 Monate) kann die Gesamtsumme vorab gezahlt werden. Es
besteht auch die Möglichkeit die Gesamtsumme in monatlich gleichhohen Raten zu bezahlen. Die
Ratenhöhe bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit konstant – unabhängig vom tatsächlichen
Startdatum und der Anzahl der tatsächlich geleisteten Einheiten pro Monat.
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot:
1. Für Personal Training vor Ort in Präsenz: Die Raten sind jeweils zum Monatsende fällig. Die
erste Monatsrate ist im Monat des Zustandekommens des Vertrags zu leisten, unabhängig
vom konkreten Beginn der ersten Trainingseinheit. Eine anteilige Berechnung zu Beginn oder
Ende der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
2. Für Online-Angebote (Personal Training, Online-Ernährungscoaching und Live-Online-
Coaching): Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss fällig, die weiteren Raten jeweils zum
Monatsbeginn.
4.4 Verzug und vorzeitige Fälligkeit
Gerät die Klient*in mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor,
die gesamte noch offene Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Vor einer solchen
Fälligstellung erfolgt eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung. Der Anbieter kann
Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnen.
4.5 Widerrufsrecht bei Online-Verträgen und Personal Trainings
Verbraucher*innen steht bei Online-Verträgen und Buchungen von Personal Trainings ein gesetzliches
Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu (§ 355 BGB). Die Widerrufsbelehrung erfolgt
separat im Rahmen des Vertragsabschlusses.
Die Klient*innen werden darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die
Dienstleistung vollständig erbracht hat und die Klient*in zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit
der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hat der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch der Klient*in bereits mit der Leistungserbringung
begonnen und erfolgt der Widerruf innerhalb der Frist, so ist die Klient*in verpflichtet, dem Anbieter
einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
4.6 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf folgendes Konto:
Olaf Henning – Consorsbank
IBAN: DE49701204008516940007
BIC: DABBDEMMXXX
4.7 Verfall und Rückerstattung von Einheiten
Nicht genutzte Einheiten verfallen bei Laufzeitverträgen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
(§ 5.5), sofern keine Verlängerung gemäß § 5.6 erfolgt. Eine Verlängerung kann im Rahmen einer
einmaligen Kulanzfrist oder bei medizinisch indizierter Trainingsunfähigkeit mit qualifiziertem
ärztlichen Attest gewährt werden. Eine Rückerstattung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Die folgenden Regelungen gelten für alle befristeten Vertragsmodelle mit festgelegter Trainingsanzahl.
5.1 Vertragsabschluss
Verträge werden befristet abgeschlossen.
5.2 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht für Verbraucher*innen (siehe Widerrufsbelehrung).
5.3 Kündigung durch Klient*innen
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche
Kündigung ist nur bei medizinischer Indikation mit qualifiziertem ärztlichem Attest möglich.
5.4 Kündigung durch Henning Personal Training
Henning Personal Training kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Vorauszahlungen
werden in diesem Fall anteilig erstattet.
5.5 Vertragsende
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
5.6 Verpflichtung zur Inanspruchnahme vereinbarter Einheiten
Sofern ein Vertragsmodell mit fester Trainings- oder Coachinganzahl vereinbart wurde (z. B. 12
Einheiten in 3 Monaten oder 24 Einheiten in 6 Monaten), sind diese Einheiten innerhalb der
vereinbarten Vertragslaufzeit zu absolvieren. Dies gilt für Personal Training, Online-
Ernährungscoaching sowie Live-Online-Coaching.
Trainerseitige Abwesenheiten (z. B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung) verlängern die Frist zur
Absolvierung der Einheiten automatisch um die Dauer der Nichtverfügbarkeit. In begründeten
Ausnahmefällen auf Seiten der Klient*innen (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle, beruflich bedingte
Aufenthalte außerhalb eines Umkreises von 25 km rund um Seddiner See) kann eine einmalige
Kulanzfrist von bis zu vier Wochen zur Nachholung der Einheiten gewährt werden. Eine private
Urlaubsreise stellt keinen Ausnahmefall für Klient*innen dar.
Eine darüber hinausgehende Fristverlängerung zur Absolvierung der Einheiten ist ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt eine medizinisch eindeutig begründete Kontraindikation gegen körperliches Training
vor, die durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachgewiesen wird. Dabei ist zu beachten, dass
körperliche Aktivität bei vielen Erkrankungen, Beschwerden oder Verletzungen ausdrücklich empfohlen
und therapeutisch indiziert sein kann. Ein Attest zur Trainingsunfähigkeit muss daher eine konkrete
medizinische Notwendigkeit zur vollständigen Trainingspause enthalten, einschließlich einer
nachvollziehbaren Begründung, warum körperliches Training – auch unter fachkundiger Anleitung –
vorübergehend nicht möglich oder kontraindiziert ist.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests führt nicht automatisch zu einer Fristverlängerung. Henning
Personal Training prüft die medizinische Begründung des Attests unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Leitlinien zur Bewegungstherapie sowie der individuellen gesundheitlichen
Situation. Eine Fristverlängerung zur Nachholung der vereinbarten Einheiten wird nur gewährt, wenn eine eindeutig medizinisch begründete Kontraindikation gegen körperliches Training vorliegt, die eine
Teilnahme am Training auch unter fachkundiger Anleitung ausschließt. Die Dauer des Vertrags bleibt
wie vereinbart. Wenn Einheiten ausfallen, kann sich nur die Zeit zur Nachholung verschieben – der Vertrag selbst wird dadurch nicht verlängert.
Bei Laufzeitverträgen wird eine durchschnittliche Trainings/Coachingfrequenz von vier Einheiten pro
Monat vereinbart. Die Einheiten sollen möglichst gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
Eine kurzfristige Häufung von Einheiten zur Nachholung (z. B. mehrere Einheiten pro Woche) ist nur
nach individueller Absprache mit Henning Personal Training möglich und muss fachlich sinnvoll sowie
organisatorisch umsetzbar sein. Henning Personal Training behält sich vor, eine fachlich sinnvolle
Verteilung der Einheiten zu empfehlen. Ein Anspruch auf tägliche oder übermäßige Inanspruchnahme
besteht nicht. Henning Personal Training behält sich vor, Anfragen zur Häufung von Einheiten
abzulehnen, wenn diese dem Prinzip einer nachhaltigen Betreuung widersprechen oder
organisatorisch nicht realisierbar sind.
§ 6 Verhinderung und Ausfall
6.1 Absagen durch Klient*innen müssen spätestens 12 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei späterer
Absage wird die Einheit berechnet bzw. bei Laufzeitverträgen mit fester Anzahl an Einheiten vom
Kontingent abgezogen. Bei plötzlicher Erkrankung findet selbstverständlich kein Training statt; in
solchen Fällen kann auf die Berechnung verzichtet werden.
6.2 Bei Ausfall von Trainings- oder Coachingeinheiten durch Henning Personal Training (z. B. Krankheit,
Urlaub, Fortbildung) wird ein Ersatztermin angeboten. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt
grundsätzlich bestehen. Sollte es innerhalb der regulären Laufzeit nicht möglich sein, die ausgefallenen
Einheiten nachzuholen, wird die Frist zur Absolvierung dieser Einheiten entsprechend verlängert. Die
Verlängerung bezieht sich ausschließlich auf die Nachholung der durch Henning Personal Training
ausgefallenen Einheiten und stellt keine Verlängerung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses
dar. Die Fristverlängerung orientiert sich am Zeitraum der Nichtverfügbarkeit und kann im Einzelfall
angepasst werden bis alle ausgefallenen Einheiten vollständig nachgeholt wurden. Eine Verlängerung
der Vertragslaufzeit aufgrund von Klient*innenseite ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in
§ 5.6 geregelt. Diese Regelung gilt auch für Online-Ernährungscoaching und Live-Online-Coaching.
6.3 Bei technischen Problemen bei Online-Sessions wird ein Ersatztermin vereinbart.
§ 7 Haftung
7.1 Henning Personal Training haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Henning Personal
Training bei fahrlässiger Pflichtverletzung gemäß § 823 BGB.
7.3 Klient*innen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn und während der
Vertragslaufzeit mitzuteilen.
7.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder
gesundheitliche Folgen ist ausgeschlossen.
7.5 Henning Personal Training verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Rhion
Versicherung AG, Postfach 10 12 49, 41412 Neuss. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung
umfasst die Europäische Union sowie weltweite Leistungen.
§ 8 Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur
Vertragserfüllung verwendet.
8.2 Die Daten werden auf Wunsch oder spätestens 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit
gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.3 Es gilt die Datenschutzerklärung von Henning Personal Training.
§ 9 Obliegenheiten der Klient*innen
Unabhängig vom durch Henning Personal Training zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck sind
Klient*innen verpflichtet, den Gesundheitszustand – sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von
Henning Personal Training – durch eine Ärzt*in überprüfen zu lassen und das Ergebnis persönlich, offen
und wahrheitsgemäß mit Henning Personal Training zu besprechen.
Liegt ein gesundheitliches Risiko vor oder bestehen Zweifel an der Trainingsfähigkeit, kann Henning
Personal Training die Aufnahme oder Fortführung des Trainings von einer ärztlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.
§ 10 Sonstige Kosten – Ausschließlich für Präsenzangebote
10.1 Bei Anreise über 25 km wird eine Fahrtkostenpauschale von 2 € pro zusätzlichem Kilometer
berechnet.
10.2 Zusatzkosten (z. B. Eintrittsgelder, Platzmieten) trägt die jeweilige Klient*in.
10.3 Bei Produktkauf im Auftrag bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Henning
Personal Training.
§ 11 Geheimhaltung und Loyalität
11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie personenbezogene Informationen.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen negative öffentliche
Äußerungen über die jeweils andere Partei.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Potsdam, sofern die
Klient*innen keine Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB sind. Für Verbraucher*innen gilt der
gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz der jeweiligen Klient*in.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2025