Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Personal Training, Online Personal Training, Online Coaching, Expert Sessions, Ernährungscoaching und individuelle Ausarbeitungen bei Henning Personal Training.
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Anbieter der beschriebenen Trainings- und Coaching-Leistungen.
Vertragspartner für die in diesen AGB beschriebenen aktiven Olaf-Angebote ist Henning Personal Training, Olaf Henning.
Henning Personal Training
Olaf Henningc/o IP-Management #6454
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
E-Mail: info@henningpersonaltraining.de
Telefon: 0163 720 00 83
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragsgegenstand
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Henning Personal Training, Olaf Henning, c/o IP-Management #6454, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg, und Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB nur, wenn dies im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
1.2 Erfasste Leistungen
Die AGB gelten insbesondere für Personal Training vor Ort, Online Personal Training, Live-Online-Training, Online Coaching und Kurzberatungen, vorbereitete Fachberatungen und Expert Sessions, Prüfungsvorbereitung im zulässigen Rahmen, Online-Ernährungscoaching, Start-Assessments, Trainings- und Planungsleistungen, Video- und Materialanalysen sowie individuell vereinbarte schriftliche fachliche Ausarbeitungen.
1.3 Nicht erfasste Angebote
Nicht erfasst sind eigenständige externe Angebote, insbesondere Holistic Cloud, Angebote anderer Anbieter sowie institutionelle B2B-Leistungen, die über eine andere Website oder auf Grundlage gesonderter Vertragsbedingungen angeboten werden. Henning Personal Training ist nicht Anbieter der Holistic-Cloud-App.
1.4 Vertragsart und Leistungserfolg
Die Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Trainings-, Gesundheits-, Gewichts-, Leistungs-, Prüfungs- oder sonstiger Erfolg.
Soweit im Einzelfall ein bestimmtes Arbeitsergebnis, beispielsweise eine individuelle schriftliche Ausarbeitung oder ein Trainingsplan, vereinbart wird, ergeben sich Inhalt, Umfang und Bereitstellungsform aus dem individuellen Vertrag. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 2 Kontaktaufnahme, Vertragsunterlagen und Vertragsschluss
2.1 Unverbindliche Kontaktaufnahme
Die Darstellung der Leistungen auf der Website, das Absenden eines Kontaktformulars, eine E-Mail, ein Telefonat und das kostenfreie Erstgespräch sind unverbindlich. Dadurch entsteht weder ein kostenpflichtiger Vertrag noch eine verbindliche Terminreservierung.
2.2 Individuelle Abstimmung
Nach der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung erstellt Henning Personal Training eine individuelle Vertragsfassung. Änderungswünsche werden vor Vertragsschluss in eine neue Vertragsfassung eingearbeitet. Mit Übersendung einer neuen Vertragsfassung verlieren frühere Entwürfe ihre Gültigkeit.
2.3 Vertragsschluss
Die Kundin oder der Kunde unterzeichnet die endgültige Vertragsfassung und übermittelt sie an Henning Personal Training. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Henning Personal Training die Vertragsfassung ebenfalls unterzeichnet und der Kundin oder dem Kunden die beiderseits unterzeichnete Fassung per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zugeht.
2.4 Vertragsunterlagen und Rangfolge
Die Kundin oder der Kunde erhält die Vertragsunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung, Gesamtpreis, Zahlungsplan, Laufzeit, AGB, Widerrufsbelehrung und - soweit erforderlich - gesonderter Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn auf einem dauerhaften Datenträger.
Individuelle Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten die Leistungsbeschreibung und das ausdrücklich einbezogene Angebot.
2.5 Kein automatischer Online-Kauf
Kontakt- und Anfrageformulare der Website dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme. Sie stellen keine Bestellfunktion dar und führen nicht automatisch zu einem Vertragsschluss.
§ 3 Leistungen, Formate und Leistungsgrenzen
3.1 Maßgeblicher Leistungsumfang
Art, Anzahl, Dauer, Ort, Zeitraum und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Fachliche Grenzen
Die Angebote dienen der fachlichen Begleitung in den Bereichen Training, Bewegung, Ernährung, Belastungssteuerung und gesundheitsorientierte Lebensführung. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, medizinische Behandlung, Therapie, Psychotherapie oder medizinische Ernährungstherapie.
Bei akuten, ungeklärten oder zunehmenden Beschwerden ist vor Beginn oder Fortsetzung der Leistung ärztlicher oder therapeutischer Rat einzuholen. Notfälle werden nicht über die Website, E-Mail, Online-Sessions oder sonstige Coaching-Kanäle betreut.
3.3 Dauer von Terminen
Personal-Training- und Live-Online-Trainingseinheiten dauern grundsätzlich 60 Minuten, sofern der individuelle Vertrag nichts anderes bestimmt. Live-Kurzberatungen werden als 30- oder 60-minütige Termine vereinbart.
Reguläre Live-Sessions innerhalb mehrwöchiger Ernährungscoachings dauern abhängig vom konkreten Gesprächs-, Reflexions- und Beratungsbedarf zwischen 30 und höchstens 45 Minuten. Eine Session gilt innerhalb dieses Zeitrahmens als vollständig erbrachte Einheit; eine minutengenaue Abrechnung findet nicht statt.
Bei Expert Sessions und sonstigen vorbereiteten Beratungen gelten die im individuellen Vertrag festgelegten Live- und Vorbereitungszeiten.
3.4 Trainingsplan, Check-in und Live-Session
Ein Trainingsplan ist eine individuell vereinbarte Planungsleistung. Ein Check-in ist eine strukturierte Auswertung eines zusammengefassten Updates zu Umsetzung, Belastung, Fortschritt und kurzen Rückfragen mit einer darauf bezogenen Rückmeldung. Ein Check-in ist keine zusätzliche Live-Session.
Eine Live-Session ist gebuchte gemeinsame Zeit per Video oder vor Ort. Plananpassungen, Videoanalysen, Check-ins und Live-Sessions sind eigenständige Leistungen und nur in dem Umfang enthalten, der im Vertrag ausdrücklich genannt ist.
3.5 Kommunikation und Support
Kommunikationskanäle, Häufigkeit und Umfang einer Betreuung zwischen Terminen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Eine permanente oder unbegrenzte Erreichbarkeit, tägliche Betreuung, medizinische Überwachung oder Notfallbetreuung ist nicht geschuldet.
3.6 Online-Durchführung
Online-Leistungen werden über eine vorab vereinbarte Videoplattform oder einen anderen geeigneten digitalen Kommunikationsweg erbracht. Die Kundin oder der Kunde sorgt für ein kompatibles Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung sowie eine störungsarme und sichere Umgebung.
§ 4 Start-Assessment, Gesundheitsangaben und Mitwirkung
4.1 Start-Assessment
Das Start-Assessment ist eine trainings- und coachingbezogene Erhebung der Ausgangslage mit gemeinsamer Live-Analyse und interner Auswertung. Es ist keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
4.2 Erforderlichkeit und Vergütung
Vor einer regelmäßigen Personal-Training-, Online-Personal-Training- oder laufenden Trainingsbetreuung ist grundsätzlich ein aktuelles Start-Assessment erforderlich. Es wird gesondert vergütet, sofern es nicht ausdrücklich im Vertrag oder Paket enthalten ist.
Bei den mehrwöchigen Ernährungscoaching-Paketen ist das Start-Assessment Bestandteil des vereinbarten Gesamtpreises und wird nicht zusätzlich berechnet. Für einzelne Kurzberatungen, einzelne vorbereitete Fachberatungen und einzelne Expert Sessions ist regelmäßig kein Start-Assessment erforderlich.
Nach einer längeren Unterbrechung oder einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen oder trainingsbezogenen Ausgangslage kann vor einer weiteren laufenden Betreuung ein neues Start-Assessment erforderlich sein. Dies wird vor der Beauftragung transparent mitgeteilt und vereinbart.
4.3 Angaben der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde informiert Henning Personal Training vor Beginn und während der Betreuung wahrheitsgemäß über Umstände, die für eine sichere und sachgerechte Leistungserbringung erkennbar relevant sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Über allgemeine Kontaktformulare sollen keine Diagnosen, Arztberichte, Laborwerte, Medikamentenpläne, Befundbilder oder sonstigen umfangreichen Gesundheitsunterlagen übermittelt werden. Die Übermittlung sensibler Unterlagen erfolgt nur nach gesonderter Absprache über einen geeigneten Weg.
4.4 Ärztliche Abklärung
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für ein gesundheitliches Risiko oder Zweifel an der sicheren Teilnahme, kann Henning Personal Training die Aufnahme oder Fortsetzung einer körperlich aktiven Leistung von einer vorherigen ärztlichen oder therapeutischen Abklärung abhängig machen. Henning Personal Training bewertet keine ärztlichen Diagnosen oder Atteste medizinisch.
4.5 Verhalten während des Trainings
Die Kundin oder der Kunde befolgt sicherheitsrelevante Hinweise, nutzt Geräte bestimmungsgemäß und beendet eine Übung oder Einheit bei ungewöhnlichen Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder anderen Warnzeichen unverzüglich. Henning Personal Training kann eine Einheit aus Sicherheitsgründen abbrechen oder anpassen.
4.6 Eigene Trainingsumgebung
Bei Leistungen außerhalb von Räumen des Anbieters sorgt die Kundin oder der Kunde für eine geeignete, ausreichend große und sichere Trainingsfläche sowie für verkehrssichere und funktionsfähige eigene Geräte. Erkennbare Mängel oder besondere Risiken sind vor Beginn mitzuteilen.
§ 5 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
5.1 Gesamtpreis und Steuerhinweis
Maßgeblich ist der im individuellen Vertrag ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich der dort genannten Preisbestandteile und Zusatzkosten. Alle gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Einzeltermine und vorbereitete Leistungen
Einzeltermine, Start-Assessments, Kurzberatungen, vorbereitete Fachberatungen, Expert Sessions, vorbereitete Ernährungsanalysen und individuelle schriftliche Ausarbeitungen sind nach Vertragsschluss und Zugang der Rechnung innerhalb von sieben Kalendertagen, spätestens jedoch vor dem vereinbarten Termin oder vor Beginn der vereinbarten Vorbereitung, per Banküberweisung zu zahlen.
Wird der Vertrag weniger als sieben Kalendertage vor dem Termin oder dem vorgesehenen Beginn der Vorbereitung geschlossen, ist die Vergütung sofort fällig. Henning Personal Training ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verpflichtet, mit einer ausdrücklich vereinbarten Vorbereitung, Recherche, Materialprüfung oder schriftlichen Ausarbeitung zu beginnen.
5.3 Laufzeitverträge und Ratenzahlung
Bei Laufzeitverträgen wird der Gesamtpreis im Vertrag ausgewiesen. Die Kundin oder der Kunde kann den Gesamtpreis vollständig im Voraus oder, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist, in den dort genannten gleich hohen Raten zahlen.
Die Ratenzahlung ist lediglich eine zinsfreie Aufteilung des fest vereinbarten Gesamtpreises und kein Kredit. Die jeweilige Rate wird nach Ablauf des betreffenden Vertragsmonats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei nach Wochen bestimmten Laufzeiten ergeben sich Anzahl und Fälligkeit der Raten aus dem individuellen Vertrag.
Die Anzahl der in einem einzelnen Kalendermonat tatsächlich durchgeführten Termine verändert die vereinbarte Ratenhöhe nicht.
5.4 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Eine Barzahlung oder Zahlung über einen Zahlungsdienstleister ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.5 Zahlungsverzug
Wird eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, kann Henning Personal Training eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Zahlungsfrist von sieben Kalendertagen senden. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Während des Verzugs können gesetzliche Verzugszinsen und tatsächlich entstandene erforderliche Mahnkosten verlangt werden. Nach vorheriger Ankündigung kann Henning Personal Training noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten. Bereits fest vereinbarte Termine werden in diesem Fall rechtzeitig abgesagt und nicht zusätzlich als verbrauchte Einheit berechnet.
Eine automatische Fälligkeit sämtlicher noch nicht fälliger Raten tritt nicht ein. Weitergehende gesetzliche Rechte bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 6 Vertragsdauer, automatisches Ende und Kündigung
6.1 Einzelverträge
Verträge über einzelne Termine oder einzelne Ausarbeitungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2 Befristete Laufzeitverträge
Laufzeitverträge werden für den im individuellen Vertrag ausdrücklich bestimmten Zeitraum geschlossen. Der Vertrag beginnt und endet zu den dort genannten Daten. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Eine automatische Verlängerung oder stillschweigende Fortsetzung findet nicht statt.
Eine Fortsetzung der Betreuung setzt einen neuen Vertrag voraus.
6.3 Ordentliche und gesetzliche Kündigungsrechte
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf einer ausdrücklich vereinbarten festen Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht im individuellen Vertrag etwas anderes vereinbart ist oder ein zwingendes gesetzliches Kündigungsrecht besteht. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung und sonstige zwingende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund für Henning Personal Training kann insbesondere in erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug, schweren oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, beleidigendem oder übergriffigem Verhalten oder einer sonstigen erheblichen Vertragsverletzung liegen. Soweit zumutbar, ist vor der Kündigung eine Abmahnung oder angemessene Frist zur Abhilfe erforderlich.
6.5 Abrechnung nach Vertragsbeendigung
Bis zur Vertragsbeendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Vorauszahlungen für Leistungen, die aufgrund der Beendigung nicht mehr erbracht werden, werden anteilig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Terminplanung, Absagen, Ausfälle und nicht genutzte Leistungen
7.1 Terminplanung
Termine werden einvernehmlich vereinbart. Bei Laufzeitverträgen wirken beide Seiten rechtzeitig an einer sinnvollen Verteilung der Termine innerhalb des Leistungszeitraums mit. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage, Uhrzeiten oder eine kurzfristige Häufung von Terminen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Rechtzeitige Absage
Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens zwölf Stunden vor dem vereinbarten Beginn in Textform kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung bei Henning Personal Training.
7.3 Verspätete Absage und Nichterscheinen
Bei einer späteren Absage, bei Nichterscheinen oder bei einer so erheblichen Verspätung, dass die vereinbarte Leistung nicht mehr sinnvoll erbracht werden kann, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich geschuldet. Bei Laufzeitverträgen wird die betreffende Einheit als in Anspruch genommen behandelt.
Henning Personal Training rechnet sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie eine Vergütung an, die durch eine anderweitige Belegung des frei gewordenen Termins erzielt wird oder zumutbar hätte erzielt werden können. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch besteht. Wird der Termin vollständig anderweitig vergeben, wird die Einheit nicht berechnet oder vom Kontingent abgezogen.
7.4 Bereits erbrachte Vorbereitung
Bei Leistungen mit vereinbarter Vorbereitung, Recherche oder Materialprüfung bleibt der bis zur Absage vertragsgemäß bereits erbrachte und nicht anderweitig verwertbare Leistungsanteil vergütungspflichtig. Noch nicht erbrachte Leistungsanteile werden nicht berechnet beziehungsweise bei Vorauszahlung erstattet.
7.5 Verspätetes Erscheinen
Bei verspätetem Erscheinen der Kundin oder des Kunden endet der Termin grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Zeit. Soweit eine sinnvolle Durchführung in der verbleibenden Zeit möglich ist, wird die Leistung entsprechend verkürzt erbracht.
7.6 Ausfall durch Henning Personal Training
Von Henning Personal Training abgesagte Termine werden ohne zusätzliche Vergütung nachgeholt. Ist eine Nachholung dauerhaft nicht möglich, wird ein bereits gezahlter Preisanteil für die nicht erbrachte Leistung erstattet.
7.7 Technische Störungen bei Online-Terminen
Kann ein Online-Termin wegen einer erheblichen technischen Störung nicht durchgeführt werden oder muss er vorzeitig beendet werden, wird der nicht sinnvoll nutzbare Teil ohne zusätzliche Vergütung nachgeholt. Beide Seiten wirken in angemessenem Umfang an der Fehlerbehebung und der Vereinbarung eines Ersatztermins mit. Bereits ohne wesentliche Einschränkung erbrachte Teile müssen nicht erneut durchgeführt werden.
7.8 Nicht genutzte Einheiten
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, an der rechtzeitigen Terminplanung mitzuwirken und die vereinbarten Einheiten innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Einheiten, die trotz einer angemessenen Anzahl zumutbarer Terminangebote von Henning Personal Training aus Gründen aus der Sphäre der Kundin oder des Kunden nicht vereinbart oder nicht wahrgenommen werden, können mit Ablauf der Vertragslaufzeit verfallen.
Ein Verfall tritt nicht ein, soweit Henning Personal Training die rechtzeitige Inanspruchnahme zu vertreten hat.
7.9 Nachholung trainerseitiger Ausfälle
Soweit von Henning Personal Training abgesagte Einheiten nicht innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit nachgeholt werden können, verlängert sich ausschließlich der Zeitraum zur Nachholung dieser Einheiten um einen angemessenen Zeitraum. Eine automatische Verlängerung sonstiger Vertragsleistungen findet dadurch nicht statt.
7.10 Längere gesundheitliche Verhinderung
Ist die Kundin oder der Kunde aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung länger als vierzehn aufeinanderfolgende Tage objektiv nicht in der Lage, die vereinbarte körperlich aktive Leistung oder - bei reinen Beratungsleistungen - überhaupt eine vereinbarte Teilnahme in Anspruch zu nehmen, kann einmal je Laufzeitvertrag eine Unterbrechung von bis zu vier Wochen verlangt werden.
Henning Personal Training kann hierfür eine kurze geeignete Bestätigung verlangen, aus der ausschließlich der Zeitraum der fehlenden Teilnahmefähigkeit hervorgeht. Eine Diagnose oder medizinische Begründung ist nicht erforderlich. Vertragslaufzeit, Leistungszeitraum und noch nicht fällige Raten verschieben sich um die vereinbarte Unterbrechungsdauer.
Bei einer wesentlich längeren oder wiederholten Verhinderung prüfen die Parteien eine angemessene Anpassung. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Expert Sessions, Materialien, Ausarbeitungen und Nutzungsrechte
8.1 Materialfrist
Soweit eine Leistung die vorherige Sichtung von Unterlagen, Trainingsplänen, Videos, Studien oder sonstigem Material umfasst, müssen die vollständig vereinbarten Materialien spätestens 72 Stunden vor dem Termin in der abgestimmten Form vorliegen.
8.2 Umfang und verspätete Unterlagen
Es gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Material-, Seiten-, Video- und Vorbereitungsgrenzen. Verspätet eingereichte oder umfangreichere Materialien werden nicht automatisch zusätzlich bearbeitet.
Henning Personal Training kann in diesem Fall eine Durchführung ohne vereinbarte Vorbereitung, einen neuen Termin, ein anderes Format, ein Upgrade oder eine zusätzliche Vergütung anbieten. Zusätzlicher Aufwand entsteht nur nach ausdrücklicher Vereinbarung vor Beginn der Mehrarbeit.
8.3 Zusatzrecherche
Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Studien-, Leitlinien- oder Quellenrecherche ist nicht automatisch enthalten. Sie wird nur nach vorheriger transparenter Vereinbarung von Umfang und Preis durchgeführt.
8.4 Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung dient der Erklärung, Strukturierung, Übung und fachlichen Einordnung. Nicht geschuldet sind Prüfungserfolg, Note, Zulassung, Ghostwriting, die Bearbeitung von Prüfungsleistungen oder Unterstützung bei unerlaubten Prüfungshandlungen.
8.5 Schriftliche Ausarbeitungen
Individuelle schriftliche Ausarbeitungen werden regelmäßig als PDF bereitgestellt. Im Preis ist eine einmalige Erstellung und Bereitstellung des im Vertrag beschriebenen Inhalts enthalten. Nachträgliche Erweiterungen, neue Fragestellungen, Änderungen der Zielsetzung sowie redaktionelle oder gestalterische Korrekturschleifen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Zwingende gesetzliche Rechte bei einer objektiv nicht vertragsgemäßen, technisch fehlerhaften oder unvollständigen Leistung bleiben unberührt.
8.6 Nutzungsrecht
Die Kundin oder der Kunde erhält an individuell erstellten Trainingsplänen, Analysen, Evidence Briefs und sonstigen Unterlagen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen privaten Gebrauch.
Die Unterlagen dürfen auf eigenen Endgeräten gespeichert, für die private Nutzung ausgedruckt und durch private Sicherungskopien gesichert werden. Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, entgeltliche oder unentgeltliche Verbreitung, Nutzung in Kursen, Schulungen, Workshops, Unterricht, Prüfungsleistungen, Unternehmensunterlagen, Kundenprojekten oder anderen beruflichen beziehungsweise kommerziellen Zusammenhängen. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
8.7 Kundenseitige Materialien und Aufnahmen
Rechte an von der Kundin oder dem Kunden bereitgestellten Unterlagen, Fotos oder Videos verbleiben bei der jeweiligen Rechteinhaberin oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Henning Personal Training darf diese Materialien ausschließlich im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang verwenden. Eine Nutzung zu Werbung, Veröffentlichung, Lehre oder Referenzzwecken bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 9 Fahrtkosten und externe Zusatzkosten
9.1 Regionaler Leistungsbereich
Personal Training vor Ort wird schwerpunktmäßig in Seddiner See, Beelitz, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee und angrenzenden Orten angeboten. Weitere Orte werden nach Entfernung, Terminlage und organisatorischem Rahmen individuell geprüft.
9.2 Fahrtkosten
Bei einer Entfernung von bis zu 20 Straßenkilometern je Strecke ab 14554 Seddiner See werden keine gesonderten Fahrtkosten berechnet.
Für jeden darüber hinausgehenden tatsächlich erforderlichen Kilometer werden 1,50 Euro berechnet. Bei der Berechnung werden Hin- und Rückfahrt auf Grundlage einer üblichen verkehrsgünstigen Route berücksichtigt. Die konkrete Fahrtkostenpauschale wird vor Vertragsschluss berechnet und im individuellen Vertrag oder Angebot ausgewiesen. Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung werden keine Fahrtkosten erhoben.
9.3 Größere Entfernungen
Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 40 Kilometern kann Henning Personal Training ein individuelles Angebot einschließlich Fahrt- und Zeitaufwand erstellen oder die Durchführung vor Ort ablehnen.
9.4 Eintritts- und Nutzungskosten
Notwendige Eintrittsgelder, Studio- oder Platzgebühren, Parkgebühren, Mautkosten und vergleichbare externe Kosten trägt die Kundin oder der Kunde, sofern diese Kosten vorab mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 10 Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
10.1 Gesonderte Widerrufsbelehrung
Soweit der Kundin oder dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert belehrt. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor oder bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
10.2 Beginn der Widerrufsfrist
Bei einem widerruflichen Dienstleistungsvertrag beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Für die Einzelheiten gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.
10.3 Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist
Mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die Kundin oder der Kunde dies ausdrücklich verlangt und ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen informiert wurde.
Bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten vertraglichen Dienstleistungen zu leisten. Hierzu können je nach Vertrag insbesondere durchgeführte Termine, Start-Assessment, Auswertung, vereinbarte Vorbereitung, Materialprüfung, Recherche, Trainingsplanerstellung, Plananpassung oder bereits erbrachte Check-ins gehören. Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis und der Anteil der tatsächlich erbrachten Leistung.
Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt vorzeitig nur bei vollständiger Vertragserfüllung und nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung erfüllt sind.
10.4 Digitale Inhalte und PDF-Unterlagen
Soweit ein individueller Vertrag rechtlich die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte zum Gegenstand hat, wird vor einem Beginn innerhalb der Widerrufsfrist eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung eingeholt. Die Zustimmung wird nicht allein durch die Einbeziehung dieser AGB erteilt.
Soweit die individuell erstellte PDF-Datei lediglich das Ergebnis einer persönlich erbrachten Fach- oder Beratungsdienstleistung übermittelt, gelten die gesetzlichen Regeln entsprechend der rechtlichen Einordnung des konkreten Vertrags. Die maßgeblichen Erklärungen werden im individuellen Vertragsprozess gesondert dokumentiert.
10.5 Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf kann insbesondere per Post, per E-Mail oder über die auf der Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Eingangsbestätigung bleiben unberührt.
§ 11 Haftung, Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Unbeschränkte Haftung
Henning Personal Training haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
11.3 Eigenverantwortungsbereich
Soweit ein Schaden ausschließlich auf ungeeigneten oder mangelhaften kundeneigenen Geräten, einer unsicheren Trainingsumgebung, der Nichtbeachtung klarer Sicherheitsanweisungen oder unrichtigen beziehungsweise verschwiegenen sicherheitsrelevanten Angaben beruht und Henning Personal Training kein Mitverschulden trifft, haftet Henning Personal Training nicht.
11.4 Drittanbieter und technische Dienste
Für vorübergehende Ausfälle externer Kommunikations- oder Videodienste haftet Henning Personal Training nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Die vereinbarte Nachholung technisch ausgefallener Online-Leistungen nach § 7.7 bleibt hiervon unberührt.
11.5 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Henning Personal Training verarbeitet. Die Einbeziehung dieser AGB stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt.
11.6 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte persönliche, geschäftliche und sonstige vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Ausgenommen sind Offenlegungen, die zur Vertragsdurchführung, gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beraterinnen und Beratern, zur Rechtsverfolgung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
Die Regelung beschränkt weder sachliche und wahrheitsgemäße Bewertungen noch die Ausübung gesetzlicher Rechte, Beschwerden bei Behörden oder die Wahrnehmung berechtigter Interessen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Nebenabreden und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Zwingende gesetzliche Formvorschriften und gesetzliche Rechte zur formfreien Erklärung bleiben unberührt.
12.2 Maßgebliche Fassung
Es gilt die AGB-Fassung, die bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen und der Kundin oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde. Spätere Änderungen der auf der Website veröffentlichten AGB verändern bestehende Verträge nicht, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung erfolgt.
12.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Kollisionsregeln nicht abbedungen werden können.
12.4 Gerichtsstand
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht vereinbart.
12.5 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
12.6 Stand
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 21. Juli 2026.
21. Juli 2026
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Die vollständigen AGB stehen zusätzlich als gestaltete PDF-Datei zum Speichern, Ausdrucken oder späteren Nachlesen bereit.
